Die komba gewerkschaft hessen vertritt als Fachgewerkschaft die Interessen von Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen, ihren privatisierten Dienstleistungsunternehmen und der entsprechend im Landesdienst Tätigen gegenüber Politik und Arbeitgebern in Hessen. Dabei profitieren unsere Mitglieder von einer kompetenten Gewerkschaftsvertretung, die auf die zunehmend schwierigeren Berufsbedingungen im öffentlichen Dienst eingeht und sie darin besonders bei Rechtsfragen und in der Beamten-, Tarif- sowie Sozialpolitik vertritt.

Motto-Logo "Nähe ist unsere Stärke"

News der komba gewerkschaft hessen

News von der Bundesebene

  • Stellungnahme der komba gewerkschaft zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission

    Alterssicherung gerecht reformieren! Die Alterssicherungskommission hat weitreichende Empfehlungen zur Zukunft der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung vorgelegt. Für die komba gewerkschaft ist klar: Eine zukunftsfeste Reform darf nicht einseitig auf dem Rücken der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ausgetragen werden. In einer aktuellen, umfassenden Stellungnahme bezieht die komba klar Stellung gegen pauschale Belastungen und für den

  • Bericht der Rentenkommission vorgestellt

    Reformen ja – aber nicht zulasten der Beschäftigten Die Rentenkommission der Bundesregierung hat ihren Bericht zur Zukunft der Alterssicherung vorgestellt. Die Vorschläge enthalten interessante Ansätze – einzelne Empfehlungen sehen wir als komba gewerkschaft jedoch kritisch. Nun gilt es, den Bericht im Detail zu prüfen. Für die komba gewerkschaft bleibt entscheidend: Die Rente muss auch künftig

  • Arbeitszeitrecht bleibt Arbeitsschutzrecht: komba gewerkschaft bewertet Referentenentwurf differenziert

    Die komba gewerkschaft bewertet den vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften differenziert. Der Entwurf enthält mit der vorgesehenen gesetzlichen Regelung der Arbeitszeiterfassung einen wichtigen und überfälligen Schritt zur Stärkung des Arbeitszeitschutzes. Zugleich wirft die geplante tarifliche Öffnung hin zu einer wöchentlichen statt werktäglichen Begrenzung der Arbeitszeit grundlegende arbeitsschutzrechtliche, tarifpolitische und praktische Fragen

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